Förderung
Unterstützung für junge Menschen mit Beeinträchtigungen
Die Christof-Husen-Stiftung ermöglicht Förderung dort, wo Ideen, Projekte oder persönliche Anliegen sonst schwer umsetzbar wären.
Junge Menschen bis 25 Jahre mit körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigungen.
Wo?
Die Stiftung fördert Projekte und Einzelfallhilfen in:
Was?
Die Förderung richtet sich nach dem individuellen Bedarf und umfasst unter anderem:
WIE?
Für die Prüfung eines Förderantrags sind bestimmte Angaben und Unterlagen erforderlich.
Diese bilden die Grundlage für unsere Entscheidung und müssen vollständig vorliegen.
Bitte nutzen Sie die nachfolgenden Formulare zur Antragsstellung.
Für Familien/Privatpersonen
Für Förderanfragen von Familien und Privatpersonen stellen wir unterschiedliche Formulare zur Verfügung – je nach Art der beantragten Förderung.


Bitte reichen Sie die ausgefüllte Selbstauskunft gemeinsam mit den (darin) genannten Unterlagen ein.
Für Einrichtungen/Institutionen
Für Förderanfragen von Einrichtungen und Institutionen wie z.B. Schulen, Kindertagesstätten o.ä. ist die folgende Selbstauskunft erforderlich.

Bitte reichen Sie die ausgefüllte Selbstauskunft gemeinsam mit den (darin) genannten Unterlagen ein.
Bitte senden Sie uns das ausgefüllte und unterschriebene Formular zusammen mit den erforderlichen Unterlagen zu. So können wir Ihre Förderanfrage sorgfältig und zügig prüfen.
Kontakt
Nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf.
Wir beraten Sie persönlich und klären gemeinsam, welche Unterstützung möglich ist.
Ihre Ansprechpartnerin:
Frau Silke Nißen
Christof-Husen-Stiftung
c/o Hugo Hamann GmbH & Co. KG
Droysenstraße 21
24105 Kiel
Telefon: 0431 5111 531
(Montag bis Donnerstag, 7:30–15:00 Uhr)